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Verpackungsgesetz

Neue regeln für hersteller

Was hat sich seit dem 1. januar 2023 geändert?

Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle italienischen Hersteller ein spezielles Etikett auf ihrer Verpackung anbringen. Dieses Etikett, das an jeder Verpackung (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung) angebracht werden muß, gibt die Art der Verpackungsmaterialien an, die zu ihrer Identifizierung und Klassifizierung verwendet werden, und zwar nach den Verfahren, die in den geltenden technischen UNI-Normen und den von der EU-Kommission übernommenen Bestimmungen festgelegt sind .

Um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, wurde am 11. September 2020 das Gesetzesdekret Nr. 116 medial veröffentlicht, das die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle und die Richtlinie (EU) 2018/ 852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle betrifft.

Die Gesetzesverordnung 116 nahm Änderungen an der Gesetzesverordnung Nr. 152 vom 3. April 2006 (Konsolidiertes Umweltgesetz) zum Thema „Kriterien für die Entsorgung von Verpackungsabfällen“ vor, das die Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 94/62/EG umsetzt und verstärkt.

Am 21. November 2022 veröffentlichte MASE – das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit – den Ministerialerlass 360 vom 28. September 2022, der die „Richtlinien zur Verpackungskennzeichnung“ gemäß Artikel 219, Absatz 5 des konsolidierten Umweltgesetzes verabschiedet. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpackungskennzeichnungspflichten zu regeln und es dem Endverbraucher zu erleichtern, die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungen zu fördern. Sie stellen auch klar, dass die Nutzung digitaler Kanäle wie Apps, QR-Codes oder Websites als Ersatz oder Ergänzung der Informationen auf der Verpackung vorgesehen ist.

Schließlich legt das Gesetzesdekret 228/2021 fest, dass alle Produkte, die vor dem 31. Dezember 2022 auf den Markt gebracht wurden und denen die neuen Umweltkennzeichnungsanforderungen fehlen, noch vertrieben werden dürfen, bis die Bestände aufgebraucht sind.

Da RIPOL schon immer umweltbewusstes Unternehmen ist, hat es sein Verpackungskennzeichnungssystem an die aktuellen Vorschriften angepasst, indem es auch digitale Kanäle nutzt, um die Informationen auf der Verpackung zu ergänzen.

Sie können Beschreibungen der für unsere Sendungen verwendeten Verpackungen und Details der alphanumerischen Codes, die zum Verständnis der auf der Verpackung angebrachten Kennzeichnung hilfreich sind, ansehen und herunterladen, indem Sie auf den Link klicken.

Für weitere Informationen oder Erläuterungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Vertriebsmitarbeiter.